Rahmenbedingungen und Finanzierung
Privatpraxis: ich arbeite ohne Kassensitz und kann deshalb nicht regulär über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Auch habe ich keine Schnittstelle zur elektronischen Patientenakte (ePa) und kann dort keine Informationen einstellen.
Die Terminvereinbarung erfolgt auf Anfrage bzw. Buchung über Doctolib. Nach dem Erstgespräch können ggfls. weitere Termine vereinbart werden.
Vor Beginn der Psychotherapie erfolgt üblicherweise eine Diagnostik und Kennenlern-Phase. Möglicherweise sind eine körperliche Untersuchung und eine Antragstellung bei Ihrer Versicherung erforderlich.
Eine Richtlinien Verhaltenstherapie umfasst üblicherweise 24 Sitzungen als Kurzzeit- oder 60 Sitzungen als Langzeittherapie.
Die in einer Psychotherapie oder Beratung ausgetauschten Informationen gelten als besonders sensibel und schützenswert. Die Schweigepflicht, der ich als Psychotherapeutin unterliege, soll die Vertrauensbasis unserer gemeinsamen Arbeit sicherstellen. Hierzu erhalten Sie zu Beginn der Behandlung gesonderte Informationen.
Psychotherapie findet üblicherweise als Heilbehandlung bei Vorliegen einer klinischen Krankheitsdiagnose bzw. Verdacht darauf statt. In diesem Fall werden die Kosten von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen.
Es ist jedoch auch möglich Psychotherapie als Wunschleistung zur Selbsterfahrung, Prävention einer Erkrankung oder zur Bewältigung von Konflikten oder Herausforderungen bei der Lebensführung zu nutzen. Diese Kosten müssen selbst getragen werden.
Paartherapie ist immer eine Eigenleistung.
In einer individuellen Therapievereinbarung werden Umfang, Ziele, gegenseitige Verpflichtungen, Honorar und weitere Absprachen festgehalten.

Private Krankenversicherung
und Beihilfe
Abrechnung erfolgt nach GOP. Bitte informieren Sie sich ggfls. über Einschränkungen in Bezug auf den GOP-Satz und die Anzahl der abrechenbaren Sitzungen.
Die Therapie wird als Richtlinientherapie beantragt.

Selbstzahler*innen
bei Nicht-Vorliegen einer Diagnose nach ICD-10
Wenn Sie eine Psychotherapie als Wunschleistung anstreben, da bei Ihnen keine Diagnose vorliegt, richten sich die Kosten ebenfalls nach der GOP. Der Preis wird entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten vereinbart.

Kostenerstattung
mit Dringlichkeit und Nachweis "Systemversagen" möglich
Kann die gesetzliche Krankenkasse einem*r Versicherten keinen Behandlungsplatz bei „niedergelassenen“ Therapeut*innen vermitteln, so sichert § 13 Abs. 3 SGB V das Patientenrecht auf eine notwendige Behandlung – ggfls. auch bei privat niedergelassenen Psychotherapeut*innen.
Zum Nachweis hierfür sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die Sie als Patient*in bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen.
Bei diesem Prozess unterstütze ich Sie selbstverständlich. Allerdings kann ich hierfür nur begrenzt Plätze anbieten.

andere Kostenträger
Heilfürsorge, Rentenversicherung o.ä.
Auf Anfrage möglich.